Schlagwort: Kommentar

  • Prof. Herlyn: „Die Welt braucht viel mehr Unternehmen wie ALDI SÜD“

    Prof. Herlyn: „Die Welt braucht viel mehr Unternehmen wie ALDI SÜD“

    Vor kurzem wurde in den Medien groß aufgeführt, dass vier Unternehmen, darunter ALDI SÜD, den Begriff „Klimaneutralität“ irreführend verwendet hätten. Diese Meldungen basieren auf einer Anklage der Wettbewerbszentrale.

    Prof. Dr. Estelle Herlyn bezieht in ihrem Artikel im „UmweltDialog“ dazu Stellung und definiert noch einmal, was Klimaneutralität eigentlich bedeutet: „Verursachte CO2-Emissionen können ausgeglichen oder kompensiert werden, indem man Aktivitäten selber ergreift oder ermöglicht, bei denen zum Beispiel durch Aufforstung CO2 wieder aus der Atmosphäre herausgeholt wird (Negativemissionen) oder durch die Förderung erneuerbarer Energie CO2-Emissionen vermieden werden.“

    Sie bezeichnet es als nicht nachvollziehbar, dass die Wettbewebszentrale die Erreichung der Klimaneutralität durch CO2-Kompensation als Irreführung darstellt. ALDI SÜD fördert viele internationale Projekte mit positiver Klimawirkung und hat erkannt, dass nur so eine weltweite nachhaltige Entwicklung in Reichweite kommt. Auch ist das Unternehmen einer von über 1.000 Unterstützer der Allianz für Entwicklung und Klima, dessen Projekte nachweislich den internationalen Klimaschutz fördern.

    Den gesamten Beitrag von Prof. Herlyn finden Sie hier auf deutsch und auf englisch.

    Bildquelle: Alexas_Fotos (Pixabay)

  • Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz

    Kommentar zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundes-Klimaschutzgesetz

    Die aktuelle Debatte rund um die Klimafrage hat nun auch das Bundesverfassungsgericht erreicht. Im Fokus des Urteils, das am 29.4. gefällt wurde, stehen dabei intertemporale Gerechtigkeitsfragen: Inwieweit können aus dem bisherigen Vorgehen beim Klimaschutz zukünftig Freiheits- und Rechtebeschränkungen für die junge Generation resultieren, weil die ältere Generation heute nicht bereit ist, in ausreichendem Maße Beiträge zum Klimaschutz zu erbringen?

    Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung als teilweise verfassungswidrig erklärt, weil unter anderem Zwischenziele für die Zeit nach 2030 fehlen. Die bis 2030 festgelegten Klimaschutzziele seien dagegen nicht zu beanstanden. Bis Ende 2022 soll das Gesetz nun nachgebessert werden.

    Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Radermacher nimmt in einem Kommentar zum Urteil kritisch Stellung: Laut ihm ist die Position des Gerichts aus logischen und naturwissenschaftlichen Gründen nicht überzeugend, da wichtige Aspekte der Klimadebatte ausgeklammert werden. Dazu gehört, dass die Erreichung der Durchschnittstemperatur auf 1,5°C nicht allein in der Macht der deutschen Politik steht, sondern ein globales Ziel ist, für das man sich auch global einsetzen muss. Außerdem ist fraglich, ob die bisherigen deutschen Klimaschutzmaßnahmen überhaupt richtig sind. Der Professor nennt beispielhaft wie in China und Nigeria mit den CO2- Emissionen umgegangen wird und begründet darin, dass ein alleiniger Ansatz beim nationalen Budget nicht zielführend sein kann.

    Das Urteil sei in den Medien zu einem „epochalen Ereignis hochstilisiert“ worden, das es allerdings nicht ist. Die Forderungen der Richter an die Politik sind tatsächlich eher überschaubar. Was jedoch dieses Urteils laut dem Professor für Folgen hat, was für Herausforderungen es auch abgesehen vom Klima für die Zukunft gibt und was für Klimamaßnahmen zielführend sind bzw. wären, können Sie hier nachlesen.

    Bildquelle: Udo Pohlmann (Pixabay)

  • Greta Thunberg: „How dare you?“

    Greta Thunberg: „How dare you?“

    Eine Kommentierung von Prof. Franz Josef Radermacher

    Der Satz „How dare you?“ hat viele bewegt und insbesondere viele Menschen in der Politik empört, die sich schon lange für mehr Klimaschutz einsetzen: Von der UN-Klimarahmenkonvention über das Kyoto-Protokoll bis hin zum Paris-Vertrag oder das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland. Aus meiner Sicht war der Satz als kalkulierte Provokation gut vorbereitet. In der Sache hat er das „Thema verfehlt“, aber kalkuliert und absichtlich. Er reflektiert jedenfalls – wenn man ihn wörtlich nimmt – ein tiefes Missverständnis über die rechtlichen Möglichkeiten der in New York versammelten Vertreter der Staaten. Diese dürfen anhand ihrer Mandate fast nichts von Relevanz beschließen. Ganz abgesehen davon, dass mutige Beschlüsse der Akteure noch ratifiziert werden müssten (z. B. durch parlamentarische Mehrheiten), bevor sie rechtlich wirksam werden würden. Wenn Politiker mehr täten, würden sie in der Tat viel wagen. Dafür würden sie dann abgesetzt werden und müssten vielleicht sogar ins Gefängnis, auch Frau Merkel. In diesem Fall könnte man dann berechtigter Weise fragen „How dare you?“. Tatsächlich wagen die Politiker jedoch wenig. Sie operieren im Rahmen ihrer rechtlichen Möglichkeiten bzw. politischen Mandate. Und das ist auch gut so.

    Vollständiger Kommentar (deutsch)
    Full comment (english)

    Bildquelle: Markus Spiske (Unsplash)